Frühförderung wird als so genannte Komplexleistung erbracht. Sie umfasst zwei Leistungskomponenten: Die heilpädagogischen Leistungen und die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Frühförderstellen sind für Eltern mit behinderten oder entwicklungsauffälligen Kindern da. Die Aufgabe einer Frühförderstelle besteht nicht nur in Therapie- und speziellen Förderangeboten, sondern auch darin, dem Kind und der ganzen Familie sinnvolle Lebensperspektiven zu vermitteln.
Frühförderung ist Vorsorge. Die Behandlung ist (nach SGB XII) für die Eltern kostenlos (bei Privatkrankenversicherten können Zuzahlungen zu den medizinischen Leistungen anfallen).